Was tun?

1. Schritt

Heilberufeausweis (eHBA)

Für die neuen Fachdienste wie KIM, NFDM, eMP und ePA sowie deren Anwendungen benötigen Sie zwingend Ihren eHBA. Nur mit dem eHBA sind Sie in der Lage, die KIM-Anwendungen eArztbrief und eAU rechtssicher elektronisch zu signieren und nach der neuen Gebührenordnung anzurechnen. Die Nutzung von NFDM, eMP und ePA erfordert ebenfalls den eHBA. Auch hier gibt es für diese neuen Dienste gesonderte Vergütungen. Den eHBA bestellen Sie bei einem *Vertrauensdienstanbieter (VDA) Ihrer Wahl. Zuvor muss er bei Ihrer Landesärztekammer von Ihnen beantragt werden. Sie erhalten Ihre eHBA Karte und dazugehörige PIN sowie PUK aus Sicherheitsgründen von Ihrem *eHA- Anbieter getrennt voneinander. Die Nutzung Ihres eHBA erfolgt mittels PIN- Eingabe an eHealth-Kartenterminals die ebenfalls finanziell gefördert werden. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie Ihren eHBA bis spätesten 30.6.2021 bestellt haben.

Wir helfen Ihnen gern bei der Bestellung Ihres eHBA.

Überall wo noch nicht vorhanden – sprechen Sie uns an.

 

Was kommt?

  • 2021

    • KIM Kommunikation in Medizinwesen
      (für einige Anwendungen Voraussetzung ab 2021)

    • NFDM Notfalldatenmanagement  -  Patientenrecht der Einforderung

    • eMP/ elektronsicher Medikationsplan –Patientenrecht der Einforderung

    • eArztbrief ab dem 1.4.2021

    • eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1.10.2021 Pflicht (Grundlage TSVG)

    • ePA (elektronische Patientenakte derzeit nur eingeschränkt

  • 2022

    • eRezept (elektronisches Rezept) – ab Mitte 2021 ist die Bereitstellung des digitalen Rezeptes vorgesehen (ab 01.01.2022 Pflicht)

2. Schritt

Technische Voraussetzungen

Prüfen Sie, ob die technischen Voraussetzungen, die finanziell gefördert werden, in Ihrer Praxis für die neuen Dienste vorhanden sind. Dies betrifft Ihren Konnektor, dieser muss das aktuelle eHealth-Update enthalten. Ferner muss Ihr Praxiscomputersystem über die neuen Fachdienste verfügen und dafür zugelassen sein. Auch muss sichergestellt sein, dass genügend Netzwerkanschlüsse für weitere Kartenterminal vorhanden sind. Achten Sie darauf, dass Sie alle Updates Ihres TI Anbieters regelmäßig und fortlaufend einspielen. Nur so ist sichergestellt, dass Sie die TI ordnungsgemäß nutzen können.

Für Sie prüfen wir gern die erforderlichen technischen Voraussetzungen - sprechen Sie uns an.

3. Schritt

Erwerben Sie rechtzeitig Lizenzen/Postfächer und Kartenterminals

Für NFDM und eMP müssen Lizenzen erworben werden, für KIM ist der Erwerb von Postfächern (E-Mailadressen) erforderlich. Für alle Komponenten erhalten Sie einmalige Kostenerstattungen sowie Förderungen für die laufenden Betriebskosten. Je nach Praxisgegebenheit ist bei KIM genau zu überlegen, ob eine E-Mailadresse für die Praxis ausreicht oder ggf. pro Arzt E-Mailadressen sinnvoll sind. Dies hängt von Ihrer Arbeitsweise und der Größe der Praxis ab. Da der Einsatz der neuen Anwendungen auch optimierte Arbeitsabläufe ermöglicht, ist die Anzahl sowie die Platzierung weiterer Kartenterminals von großer Bedeutung.

Sie erhalten Entlastung durch uns bei der Bestellung der mit Ihnen abgestimmten Komponenten sowie bei der Erlangung der Förderungen – wenden Sie sich an uns.  

4. Schritt

Einrichtung der neuen Dienste und Anwendungen in Ihrer Praxis

Das Implementieren der neuen Fachdienste in Ihre Telematikinfrastruktur erfordert Zeit und Genauigkeit. Dies gilt insbesondere für das Einrichten vom KIM E-Mailadresse die in einem Verzeichnis angelegt und freigeschaltet werden müssen. Die Hersteller legen Installationsanleitungen bei, die Sie in die Lage versetzen sollen, diese Einrichtungen selbst vorzunehmen. Dennoch stellt diese Einrichtung eine Herausforderung dar. Die Einbindung weitere Kartenterminals in Ihre Telematikinfrastruktur erfordert grundsätzlich professionelles vorgehen, da es nicht ausreicht, die Stromzufuhr sicherzustellen. Kartenterminals müssen immer mit Konnektor und dem Praxissystem gekoppelt werden.

Diese Arbeiten nehmen wir Ihnen gern ab – setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

5. Schritt

Datensicherheit: Datenschutz - die Verantwortung eines jeden Praxisbetreibers

Stellen Sie unbedingt sicher, dass Sie allen Anforderungen gemäß § 75 Abs. 5 SGB V und den dazugehörigen Richtlinien der KBV nachkommen. Dies bezieht sich nicht nur auf die Daten in ihrem Praxissytem, sondern auf Ihre gesamte Praxis IT. Angriffe von außen nehmen stetig zu und führen zur kompletten Lahmlegung Ihrer Praxis-IT. Eine Wiederherstellung dauert oft Tag. Angriffe auf Patientendaten stellen einen DSGVO-Verstoß dar und müssen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet werden. Lassen Sie es nicht soweit kommen.
Für Ihre Praxis prüfen wir als KBV zertifizierter Dienstleister Ihre gesamten IT auf Sicherheit und Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen und KBV Richtlinien.
Sprechen Sie uns an.