Telematik

Technische Ausstattung

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Datenautobahn im Rahmen der Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Sie soll alle Akteure, die an Behandlungsprozessen von Patienten beteiligt sind, miteinander vernetzen sowie auch Patientenrechte stärken. Die Einführung der TI findet schrittweise unter Einhaltung höchster Sicherheitsanforderungen statt. Alle Komponente müssen von der gematik nach festen Spezifikationen zugelassen sein. Darüber hinaus müssen der Konnektor und die Kartenterminals vom BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert und Komponenten unterschiedlicher Hersteller sollen technisch untereinander kompatibel sein.

 

Quelle: Imago

eHealth-Konnektor

Der eHealth Konnektor ist das Herzstück der TI. Aufgrund der stetigen Weiterentwicklungen und der wachsenden Anforderungen gibt es sog. Konnektorversionen, diese müssen jeweils von der gematik zugelassen sein. Für die neuen Anwendungen muss mindestens die Konnektorversion PTV 3 zur Verfügung stehen. Diese Konnektorversion beherrscht QES (qualifizierte elektronische Signatur) sowie Fachdienst Notfalldatenmanagement und elektronische Medikationsplan. Für die ePA ist die Konnektorversion PTV 4 erforderlich.

VPN-Zugangsdienst

(Virtual Private Network)

Der VPN-Zugangsdienst ist die Verbindung zwischen medizinischen Einrichtungen und dem zentralen Netz der Telematikinfrastuktur. Durch den Einsatz kryptografischer Maßnahmen wird die Vertraulichkeit und Integrität der übertragen Daten sichergestellt.

eHealth-Kartenterminals stationär

Für die neuen Fachdienste benötigen Sie ein weiteres stationäres Kartenterminal, bei größeren Praxen mehr. Das Kartenterminal muss von der gematik zugelassen sein und wird gefördert. Nur das Anschließen von eHealth-Kartenterminals an das Stromnetz reicht nicht. Jedes stationäre eHealth-Kartenterminal muss zur eindeutigen Identifikation zu Ihrer TI mit Ihrem Konnektor sowie mit Ihrem Praxiscomputersystem verbunden (gepairt) werden. Am Kartenterminal erfolgt die Pin-Eingabe für den eHBA.

mobile Kartenterminals

(MOB-KT)

Ist ein Kartenterminal zum Mitnehmen z. B. für Heimbetreuung oder Hausbesuche.
Künftig soll nicht nur die eGK eingelesen, sondern auch der elektronische Medikationsplan
ausgelesen werden. Das MOB-KT macht KEINEN Versicherungsstammdatenabgleich.
Unter bestimmten Bedingungen wird auch dieses Gerät finanziell gefördert.

Karten

SMC-B

(Secure Module Card -Typ B)

Ist Ihr Praxisausweis, die Institutionskarte, dieser steckt im Kartenlesegerät und enthält u. a. die Betriebsstättennummer.

eHBA

(elektronischer Heilberufeausweis)

Ist ihr persönlicher elektronischer Arztausweis. Mit ihm sind Sie in der Lage, die qualifizierte elektronische Signatur (QES), die Voraussetzung für die Nutzung der Fachdienste ist, einzusetzen. Es wird der eHBA der Generation 2 benötigt.

eGK

(elektronische Gesundheitskarte der Versicherten)

Die eGK ist die Karte der Versicherten. Um die eGK im Rahmen der TI zu nutzen, muss die Generation 2 von den Krankenkassen ausgestellt sein.

gSMC-K

(Security Module Card Typ K)

Ist die gerätespezifische Sicherheitskarte ihres Konnektors. Diese ist im Konnektor fest verbaut und für Sie nicht sichtbar. Sie wird automatisch mitgeliefert.

gSMC-KT

(Security Module Card KT)

Ist die fest verbaute und versiegelte Gerätekarte des Kartenterminals. Auch diese wird automatisch mitgeliefert.