Fachdienste und Anwendungen

  • 2021

    • KIM Kommunikation in Medizinwesen
      (für einige Anwendungen Voraussetzung ab 2021)

    • NFDM Notfalldatenmanagement  -  Patientenrecht der Einforderung

    • eMP/ elektronsicher Medikationsplan –Patientenrecht der Einforderung

    • eArztbrief ab dem 1.4.2021

    • eAU (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab 1.10.2021 Pflicht (Grundlage TSVG)

    • ePA (elektronische Patientenakte derzeit nur eingeschränkt)

  • 2022

    • eRezept (elektronisches Rezept) – ab Mitte 2021 ist die Bereitstellung des digitalen Rezeptes vorgesehen (ab 01.01.2022 Pflicht)

NFDM (NotFallDatenManagement)

NFDM ist eine der ersten medizinischen Anwendungen der TI. Hierfür müssen Lizenzen erworben werden. Auf Patientenwunsch können notfallrelevante Daten wie z. B. Allergien, Unverträglichkeiten, Dauermedikationen, Implantate, Schwangerschaften und Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten auf der eGK gespeichert werden. Des Weiteren können persönliche Erklärungen (DPE) in Bezug auf Hinterlegungshinweise für Organspendeausweis, Versorgungsvollmacht und Patientenverfügung sowie zu benachrichtigende Personen auf der eGK hinterlegt werden. Gerade bei Patienten mit komplexen und chronischen Erkrankungen ist der dokumentierte Notfalldatensatz von hohem Nutzen.

eMP (elektronischer MedikationsPlan) Arzneimittelsicherheit (AMTS)

Der eMP ist die digitale Weiterentwicklung des bereits 2016 eingeführten bundeseinheitlichen Medikationsplanes (BMP). Den eMP können Ärzte auf der eGK speichern, Apotheker und weiter- behandelnde Ärzte können ihn auslesen und ebenfalls aktualisieren. Der Versicherte erhält weiterhin einen Papierausdruck. Alternativ kann der eMP auf eine APP geschrieben werden. Für Patienten ist die Nutzung freiwillig. Gemäß § 31 a SGB V haben Versicherte einen Rechtsanspruch der Speicherung auf der eGK durch die Leistungserbringe.

KIM (Kommunikation im Medizinwesen)

KIM ist der sichere verschlüsselte E-Mail-Dienst der TI. Mittels KIM werden vertrauliche Informationen sicher ausgetauscht. Dokumente (z. B. Befunde) können von Arzt zu Arzt versandt und empfangen werden. Sender und Empfänger müssen in einem Verzeichnisdienst vorhanden sein. Über den KIM Dienst werden künftig eine Vielzahl von Anwendungen erfolgen. Der eArztbrief wird nur noch durch Nutzung von KIM vergütet.
E-Mail-Postfächer müssen bei zugelassenen Anbietern erworben werden. Anbieter setzte darauf, dass die Praxen die KIM-Postfächer mit beigefügten Anleitungen selbst installieren und sich beim Verzeichnisdienst selbst registrieren.

ePA (elektronische Patientenakte)

Ab dem 1.1.2021 startet die 1. Einführungsphase der ePA. Ab 1.1.2021 haben gesetzliche Versicherte ein Anrecht auf die Nutzung einer ePA. Diese wird von den Krankenkassen als App kostenlos bereitgestellt und kann auf mobilen Endgeräten, wie zum Beispiel dem eigenen Smartphone oder einem Tablet installiert werden. Im Rahmen der TI muss für die ePA ein PTV 4 Konnektor eingesetzt werden. Ab dem 1.7.2021 müssen Leistungserbringer die ePA unterstützen. Bei Nichteinhaltung droht eine Honorarkürzung vom 1 Prozent.

KIM

Erstmalig werden Nutzer im Gesundheitswesen über Einrichtungs-, System- und Sektorengrenzen hinweg durch KIM miteinander verbunden. Medizinische Einrichtungen wie Praxen, Versorgungszentren, Apotheken und Krankenhäuser und auch offizielle Interessenvertretungen der jeweiligen Berufsgruppen wie KBV/KVen, KZBV/KZVen, GKV-SV/Kassen, ABDA und DKG können miteinander kommunizieren und Informationen austauschen. Durch kartenbasierte Verschlüsselung ist die Vertraulichkeit der Nachrichten sichergestellt. Ein Verfälschen von Nachrichten ist ausgeschlossen. Durch die eindeutige Identifikation im Adressverzeichnis können Empfänger immer sicher sein, wer der Absender der Nachricht ist. Da alle KIM-Teilnehmer in einem zentralen Adressbuch stehen, ist eine schnelle Auffindbarkeit der jeweiligen E-Mail-Adressen ebenfalls gegeben, ein langes Suchen entfällt somit.

eArztbrief

(elektronischer Arztbrief)

Seit 1. April 2021 ist die Übermittlung von eArztbriefen ausschließlich über einen zugelassenen KIM-Dienst erlaubt. Elektronische Übertragungswege anderer Art sind unzulässig und werden nicht vergütet. Elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) werden aus dem jeweiligen Praxiscomputersystem versenden und in diesem empfangen. Durch einer Ende-zu-Ende Verschlüsselung der Nachrichten sowie dem Versand und Empfang über ein virtuelles privates Netzwerk (VPN) erfolgt die eindeutige Identifizierung des Absenders und Empfängers. Die Signatur der Dokumente erfolgt mittels der Funktion QES (qualifizierte elektronische Signatur) und des Heilberufeausweises.

eAU

(elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

Ab 1.10.2021 sind alle Arztpraxen verpflichtet, die eAU über die TI an die Krankenkassen zu senden. Vorerst erhalten die Patienten weiterhin die AU in Papierform für den Arbeitgeber und ihr persönliches Exemplar. Ab Juli 2022 sollen in einer weiteren Ausbaustufe die Daten von den gesetzlichen Krankenkassen den Arbeitgebern digital zum Abruf bereitgestellt werden.

eRezept

(elektronisches Rezept)

Ab 2022 ist die Nutzung des eRezepts bundesweit für gesetzlich Versicherte Pflicht. Mit der Einführung des elektronischen Rezeptes wird das bisherige Verfahren mit dem gedruckten Formular abgelöst. eRezepte werden ausschließlich digital erstellt und mittel QES (qualifizierte elektronische Signatur) rechtssicher signiert. Es wird über die jeweilige Praxissoftware erstellt und befindet sich als Datensatz auf einem sicheren Server. Patientinnen und Patienten können sich ihre Verordnung auf ihr Smartphone oder Tablet herunterladen. Bereits ab Mitte 2021 ist vorgesehen, dass einzelne berechtigte Ärztinnen und Ärzte in der Einführungsphase diese Anwendung ihren Patientinnen und Patienten zur Verfügung stellen können.